Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung.
Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers. Wir bieten diese umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, schwerpunktmäßig jedoch im Bereich der Vermögensdelikte, Eigentumsdelikte, Urkundendelikte, Körperverletzungsdelikte, Betäubungsmitteldelikte und Verkehrsdelikte an.
Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht steht Ihnen zur Verfügung:
Jochen Völter
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