



Willkommen bei Otto & von Stetten Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers.Start
Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers. Wir vertreten deshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere der
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen einschließlich „AGB-Kontrolle“
- Beratung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Einzelfragen
- Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Gestaltung und Überprüfung von Abwicklungsvereinbarungen
- Betriebsverfassung und des Tarifrechts
- außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten
- Betriebsnachfolge
- Entgeltfortzahlung, des Urlaubsrechts sowie sämtlicher arbeitsrechtlicher Nebengesetze
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Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an Ihren juristischen Interessenvertreter stellen.Start
Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an Ihren juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts, insbesondere
- der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (selbständiges Beweisverfahren, Bauhandwerkersicherung, einstweilige Verfügung, Arrest)
- der Vergütung von Architekten und Ingenieuren
- der Vergütung von Bau- und Werkunternehmern
- der Klärung von Ansprüchen aus Bauverzögerungen und Leistungsänderungen
- der Beseitigung baulicher Mängel (Nachbesserung/Nacherfüllung)
- der Gewährleistung von Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmern
- der Abwicklung von Bauunternehmer- bzw. Bauträgerinsolvenzen
- der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen und Auflagen bzw. deren Versagung
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Erbrecht
Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotential. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite.Start
Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotential. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite mit oftmals mehr als unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen. Eine optimale Nachlassgestaltung setzt zwingend eine fundierte rechtliche Beratung voraus. Gleiches gilt für die spätere Abwicklung des Erbfalles. Dies stellt nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Hierzu gehören unter anderem:
- Testamente und Erbverträge
- steuerrechtlich motivierte Gestaltungen, vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlassabwicklung, d.h. Auflösung (Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften, Teilungsanordnungen
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen
- Erbscheinsverfahren
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz
- Enterbung
- Pflichtteilsrecht
- Erbschafts- bzw. Erbteilskauf
- Internationales Erbrecht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Familienrecht
Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein.Start
Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat. Wir beraten und vertreten Sie deshalb in allen Angelegenheiten des Familienrechts, wie insbesondere bei der
- Gestaltung von Eheverträgen
- Gestaltung von Verträgen zur Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Durchführung der Ehescheidung und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Ehewohnung)
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen/-pflichten
- Berechnung des Zugewinnausgleichs
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
- Regelung der Hausratsverteilung und der Zuweisung der Ehewohnung
- Regelung der Verteilung des gemeinsamen Vermögens (Immobilien, Geldanlagen, Schulden, etc.)
- Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen (Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft)
- Durchführung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Beratung und Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
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Gesellschaftsrecht
Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar.Start
Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar, die dem juristischen Berater ein Höchstmaß an Kompetenz abverlangt. Wir beraten insbesondere Gründer, Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gründung, Durchführung und Abwicklung von Gesellschaften. Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Gründungsberatung und Gründung von Personengesellschaften aller Art.
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Gewerblicher Rechtsschutz
Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all diejenigen Vorschriften und Gesetze, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen der Beteiligten dienen.Start
Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all diejenigen Vorschriften und Gesetze, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen der Beteiligten dienen. Hierzu gehören insbesondere Patent-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. Wir beraten und vertreten Sie in ausgewählten Angelegenheiten des Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechts, beispielsweise der Überprüfung, Anmeldung und Überwachung von Marken sowie der Durchsetzung von oder der Verteidigung gegen marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Ansprüche.
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Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen rund um das Grundeigentum.Start
Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen rund um das Grundeigentum.
Die Probleme sind vielfältig. Sie reichen vom Immobilienkauf über staatliche Baulasten, privatrechtliche Rechtsbeziehungen mit Dritten bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.Ihre Ansprechpartner
Inkasso und Zwangsvollstreckung
Eine stetig sinkende Zahlungsmoral und schlechte Bonität lassen Gläubiger trotz Titel oftmals leer ausgehen.Start
Eine stetig sinkende Zahlungsmoral und schlechte Bonität lassen Gläubiger trotz Titel oftmals leer ausgehen. Frühzeitiges und gezieltes Agieren kann Ihnen den entscheidenden Vorsprung bei der Realisierung Ihrer Forderung verschaffen. Vermeintlich günstige oder Erfolg versprechende Inkassobüros ersparen Ihnen im Streitfall nicht den Gang zum Rechtsanwalt und können deshalb zu vermeidbaren Verzögerungen führen. Die Kosten des Rechtsanwalts sind übrigens voll vom Schuldner zu erstatten.
Wir übernehmen für Sie insbesondere
- Inkasso durch außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, gerichtliche Mahnverfahren und gegebenenfalls Klageerhebung
- Forderungsmanagement, d.h. Überwachung der Zahlungseingänge, korrektes Verbuchen der Zahlungen auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung
- Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldner
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Maklerrecht
Welche Rechte und Pflichten haben Immobilienmakler?Start
Welche Rechte und Pflichten haben Immobilienmakler? Was sollten Makler und Kunden beim Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung beachten?
Wir beraten und vertreten Immobilienvermittler sowie Suchende und Käufer rund um das Thema Maklerrecht.Ihre Ansprechpartner
Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht
Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt.Start
Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt. In Wohnraummietverhältnissen sieht der Gesetzgeber einen hohen Mieterschutz vor und schränkt die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei Geschäftsraummietverhältnissen ein wesentlich größerer Verhandlungsspielraum besteht. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss kann viele Konflikte vermeiden und Ärger ersparen.
Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das im Jahr 2007 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.
Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Vermieter und Mieter von Geschäfts- und Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Mietrecht und Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei der
- individuellen Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Geschäfts- und Wohnraummietverträgen als auch Pacht
- Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von Mietzinserhöhungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Betriebskostenforderungen
- Realisierung von Mietzinsrückständen
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen oder ordentlichen Beendigungen eines Mietverhältnisses, insbesondere Kündigungen
- Überprüfung von Vertragsübernahmen und Zulässigkeit einer Untervermietung
- Rückgabe der Mietsache
- Durchsetzung der Zwangsräumung
- Abrechnung der Kaution
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache
- Formulierung von gesetzlich zulässigen Beschlussanträgen für die Wohnungseigentumsversammlungen
- Überprüfung und Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen
- Geltendmachung von Wohngeldrückständen
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Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers.Start
Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers. Wir bieten diese umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, schwerpunktmäßig jedoch im Bereich der Vermögensdelikten, Eigentumsdelikten, Urkundsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Betäubungsmitteldelikten und Verkehrsdelikten an.
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Verkehrsrecht
Die Anforderungen an die erfolgreiche Verkehrsrechtsanwältin/den erfolgreichen Verkehrsrechtsanwalt sind vielfältig.Start
Die Anforderungen an die erfolgreiche Verkehrsrechtsanwältin/den erfolgreichen Verkehrsrechtsanwalt sind vielfältig. Die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate setzt fundierte Kenntnisse in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen voraus, angefangen beim allgemeinen Zivilrecht über das Versicherungs- und Sozialrecht bis hin zum Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht. Ständige Verfolgung der örtlichen und aktuellen obergerichtliche Rechtsprechung ist unerlässlich. Der Sachverhalt bedarf gründlicher Aufklärung, nur so können die Weichen richtig gestellt werden. Auch bedarf es eingehender Kenntnisse der örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse, um Behörden und beteiligte Versicherungen auf die Besonderheiten des Einzelfalls aufmerksam machen zu können.
Wir beraten und vertreten Geschädigte wie Schädiger in allen Fragen des Verkehrsrechts, insbesondere der
- professionellen Schadensabwicklung
- Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Abschleppunternehmern u.a.
- außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Sach- und Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld)
- Verteidigung in Verkehrsstraf – und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren (Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde u.a.)
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Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht umfasst unter anderem das Haftpflichtversicherungsrecht, Sachversicherungsrecht, ..Start
Im Versicherungsrecht vertreten wir primär Versicherte insbesondere in folgenden Bereichen:
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung)
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht
- Private Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Rechtsschutzversicherung
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Vertragsrecht
Vertragsrecht ist eine unverzichtbare aber höchst komplexe Rechtsmaterie.Start
Vertragsrecht ist eine unverzichtbare aber höchst komplexe Rechtsmaterie. Gerade bei der Erstellung von Verträgen muss der Berater über fundierte und aktuelle Kenntnisse der betreffenden Rechtsmaterie verfügen, sämtliche Eventualitäten bedenken und im Sinne des Auftraggebers wirksam regeln. Wir bieten diese zusätzliche juristische Dienstleistung in sämtlichen von uns betreuten Rechtsbereichen an. Wir erstellen Arbeits-, Ehe-, Erb-, Überlassungs-, Kauf-, Gesellschafts-, Miet-, Lizenz- und sonstige Kooperationsverträge auch mit internationalem Bezug. Wir überprüfen und optimieren bestehende Verträge und beraten unsere Auftraggeber im Rahmen der Durchführung von Vertragsverhältnissen. Weiter erstellen und überprüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, hinsichtlich derer aufgrund sich laufend ändernder gesetzlicher Bestimmungen und Rechtsprechung immer wieder Handlungsbedarf besteht.
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Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht betrifft unter anderem die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten.Start
Das Wirtschaftsrecht betrifft unter anderem die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits, die maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuchs und im Handelsrecht normiert sind. Wir beraten und vertreten Sie in diesem Rechtsbereich, der eine Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft darstellt.
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