Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht

Im komplexen Bereich des Bau- und Architektenrechts können Sie auf die Beratung unserer Anwälte zählen.

Zur Beratung

Bau- und Architektenrecht

  • Person, Bauplan und Baustellenhelm

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Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an den juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts, insbesondere


  • der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (selbständiges Beweisverfahren, Bauhandwerkabsicherung, einstweilige Verfügung, Arrest)
  • der Vergütung von Architekten und Ingenieuren
  • der Vergütung von Bau- und Werkunternehmern
  • der Klärung von Ansprüchen aus Bauverzögerungen und Leistungsänderungen
  • der Beseitigung baulicher Mängel (Nachbesserung / Nacherfüllung)
  • der Gewährleistung von Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmern
  • der Abwicklung von Bauunternehmer- bzw. Bauträgerinsolvenzen
  • der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen und Auflagen bzw. deren Versagung

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht: Dr. Christian Otto

Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Bau- und Architektenrecht steht Ihnen zur Verfügung: Dr. Christian Otto

Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht: Norbert Weidemann

Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Bau- und Architektenrecht steht Ihnen zur Verfügung: Norbert Weidemann

Telefon

08122 945380

Sie haben Fragen zum Bau- und Architektenbereich oder möchten ein Beratungsgespräch vereinbaren? Wir sind für Sie da.

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