Ihr Ansprechpartner für Wohnungseigentumsrecht in München und Erding

Das Wohnungseigentumsrecht regelt im Falle der Aufteilung das Eigentum an einzelnen Wohnungen, Grundstücken oder Gebäuden.

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Über das WEG-Recht

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Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt durch das WEMoG zum 01.12.2020 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.

Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei


  • Formulierung von gesetzlich zulässigen Beschlussanträgen für die Wohnungseigentumsversammlungen
  • Überprüfung und Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen
  • Geltendmachung von Wohngeldrückständen

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht: Barbara von Stetten

Als spezialisierte Rechtsanwältin im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Barbara von Stetten

Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht: Norbert Weidemann

Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Norbert Weidemann

Telefon

08122 945380

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um das Wohneigentumsrecht.

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