Das Wohnungseigentumsrecht regelt im Falle der Aufteilung das Eigentum an einzelnen Wohnungen, Grundstücken oder Gebäuden.
Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das zuletzt durch das WEMoG zum 01.12.2020 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.
Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei
Als spezialisierte Rechtsanwältin im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Barbara von Stetten
Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Norbert Weidemann