Die Anwaltskanzlei für Mietrecht

Von der Mietvertragsprüfung zur Mietvertragserstellung, wir beraten Sie zum Mietrecht.

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Anwalt für Mietrecht

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Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt. In Wohnraummietverhältnissen sieht der Gesetzgeber einen hohen Mieterschutz vor und schränkt die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei Geschäftsraummietverhältnissen ein wesentlich größerer Verhandlungsspielraum besteht. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss kann viele Konflikte vermeiden und Ärger ersparen.


Wir beraten und unterstützen Vermieter und Mieter von Geschäfts- und Wohnraum in allen Belangen des Mietrechts, insbesondere bei der


  • individuellen Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Geschäfts- und Wohnraummietverträgen als auch Pacht
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mietzinserhöhungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Betriebskostenforderungen
  • Realisierung von Mietzinsrückständen
  • Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen oder ordentlichen Beendigungen eines Mietverhältnisses, insbesondere Kündigungen
  • Überprüfung von Vertragsübernahmen und Zulässigkeit einer Untervermietung
  • Rückgabe der Mietsache
  • Durchsetzung der Zwangsräumung
  • Abrechnung der Kaution
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt für Mietrecht: Barbara von Stetten

Als spezialisierte Rechtsanwältin im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Barbara von Stetten

Rechtsanwalt für Mietrecht: Norbert Weidemann

Als spezialisierter Rechtsanwalt im Fachbereich Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht steht Ihnen zur Verfügung: Norbert Weidemann

Telefon

08122 945380

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