Unsere Kompetenzen im Überblick
Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers.
Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat nicht nur in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine besondere Bedeutung. Arbeit sichert unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage, die des Arbeitnehmers wie des Unternehmers. Wir vertreten deshalb Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere der
- Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen einschließlich „AGB-Kontrolle“
- Beratung in individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Einzelfragen
- Prozessvertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Gestaltung und Überprüfung von Abwicklungsvereinbarungen
- Betriebsverfassung und des Tarifrechts
- außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten
- Betriebsnachfolge
- Entgeltfortzahlung, des Urlaubsrechts sowie sämtlicher arbeitsrechtlicher Nebengesetze
Ihre Ansprechpartner
Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an Ihren juristischen Interessenvertreter stellen.
Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht und Architektenrecht umfasst Rechtsbereiche, die aufgrund ihrer Komplexität höchste Anforderungen an Ihren juristischen Interessenvertreter stellen. Wir beraten und vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren, Eigentümergemeinschaften, Käufer und Auftraggeber in allen Fragen des Bauvertragsrechts, Bauträgerrechts, Architektenrechts sowie des öffentlichen Baurechts, insbesondere
- der Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (selbständiges Beweisverfahren, Bauhandwerkersicherung, einstweilige Verfügung, Arrest)
- der Vergütung von Architekten und Ingenieuren
- der Vergütung von Bau- und Werkunternehmern
- der Klärung von Ansprüchen aus Bauverzögerungen und Leistungsänderungen
- der Beseitigung baulicher Mängel (Nachbesserung/Nacherfüllung)
- der Gewährleistung von Architekten, Sonderfachleuten und Bauunternehmern
- der Abwicklung von Bauunternehmer- bzw. Bauträgerinsolvenzen
- der Rechtmäßigkeit von Baugenehmigungen und Auflagen bzw. deren Versagung
Ihre Ansprechpartner
Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotential. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite.
Erbrecht

Erben und Vererben bieten enormes Konfliktpotential. Auch zeigen sich in kaum einem Rechtsbereich infolge unzureichender und verspäteter Beratung für die Beteiligten größere Defizite mit oftmals mehr als unerwünschten und unerfreulichen Ergebnissen. Eine optimale Nachlassgestaltung setzt zwingend eine fundierte rechtliche Beratung voraus. Gleiches gilt für die spätere Abwicklung des Erbfalles. Dies stellt nicht nur die Umsetzung des wirklichen Willens des Erblassers sicher, sondern hilft auch allen Beteiligten, unnötigen Streit zu vermeiden. Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte in allen Fragen des Erbrechts. Hierzu gehören unter anderem:
- Testamente und Erbverträge
- steuerrechtlich motivierte Gestaltungen, vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Nachlassabwicklung, d.h. Auflösung (Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften, Teilungsanordnungen
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Vermächtnisse, Auflagen, Bedingungen und Befristungen
- Erbscheinsverfahren
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Nachlassinsolvenz
- Enterbung
- Pflichtteilsrecht
- Erbschafts- bzw. Erbteilskauf
- Internationales Erbrecht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
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Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein.
Familienrecht

Ehe, Partnerschaft und Familie sind regelmäßig Zentrum und Inhalt unseres privaten Lebens, sie können aber oftmals auch Gegenstand erbitterter Auseinandersetzungen sein. Umso wichtiger ist eine fachlich kompetente und persönlich unterstützende anwaltliche Beratung, die im Interesse aller Beteiligten die Lösung, nicht die Konfrontation zum Ziel hat. Wir beraten und vertreten Sie deshalb in allen Angelegenheiten des Familienrechts, wie insbesondere bei der
- Gestaltung von Eheverträgen
- Gestaltung von Verträgen zur Regelung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Durchführung der Ehescheidung und Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, elterliche Sorge, Umgang, Hausrat, Ehewohnung)
- Berechnung von Unterhaltsansprüchen/-pflichten
- Berechnung des Zugewinnausgleichs
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
- Regelung der Hausratsverteilung und der Zuweisung der Ehewohnung
- Regelung der Verteilung des gemeinsamen Vermögens (Immobilien, Geldanlagen, Schulden, etc.)
- Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen (Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft)
- Durchführung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Beratung und Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten
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Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar.
Gesellschaftsrecht

Das Recht der Personenvereinigungen und juristischen Personen insbesondere des BGB, HGB, GmbHG und AktG stellt eine komplexe Gesetzesmaterie dar, die dem juristischen Berater ein Höchstmaß an Kompetenz abverlangt. Wir beraten insbesondere Gründer, Gesellschafter, Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände bei der Gründung, Durchführung und Abwicklung von Gesellschaften. Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Gründungsberatung und Gründung von Personengesellschaften aller Art.
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Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all diejenigen Vorschriften und Gesetze, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen der Beteiligten dienen.
Gewerblicher Rechtsschutz

Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst all diejenigen Vorschriften und Gesetze, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen der Beteiligten dienen. Hierzu gehören insbesondere Patent-, Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. Wir beraten und vertreten Sie in ausgewählten Angelegenheiten des Marken-, Urheber-, und Wettbewerbsrechts, beispielsweise der Überprüfung, Anmeldung und Überwachung von Marken sowie der Durchsetzung von oder der Verteidigung gegen marken-, wettbewerbs- oder urheberrechtliche Ansprüche.
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Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen rund um das Grundeigentum.
Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen rund um das Grundeigentum.
Die Probleme sind vielfältig. Sie reichen vom Immobilienkauf über staatliche Baulasten, privatrechtliche Rechtsbeziehungen mit Dritten bis hin zu Grunddienstbarkeiten oder Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
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Eine stetig sinkende Zahlungsmoral und schlechte Bonität lassen Gläubiger trotz Titel oftmals leer ausgehen.
Inkasso und Zwangsvollstreckung

Eine stetig sinkende Zahlungsmoral und schlechte Bonität lassen Gläubiger trotz Titel oftmals leer ausgehen. Frühzeitiges und gezieltes Agieren kann Ihnen den entscheidenden Vorsprung bei der Realisierung Ihrer Forderung verschaffen. Vermeintlich günstige oder Erfolg versprechende Inkassobüros ersparen Ihnen im Streitfall nicht den Gang zum Rechtsanwalt und können deshalb zu vermeidbaren Verzögerungen führen. Die Kosten des Rechtsanwalts sind übrigens voll vom Schuldner zu erstatten.
Wir übernehmen für Sie insbesondere
- Inkasso durch außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, gerichtliche Mahnverfahren und gegebenenfalls Klageerhebung
- Forderungsmanagement, d.h. Überwachung der Zahlungseingänge, korrektes Verbuchen der Zahlungen auf Kosten, Zinsen und Hauptforderung
- Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Schuldner
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Welche Rechte und Pflichten haben Immobilienmakler?
Maklerrecht

Welche Rechte und Pflichten haben Immobilienmakler? Was sollten Makler und Kunden beim Vertragsschluss und der Vertragsdurchführung beachten?
Wir beraten und vertreten Immobilienvermittler sowie Suchende und Käufer rund um das Thema Maklerrecht.
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Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt.
Mietrecht, Pacht und Wohnungseigentumsrecht

Miete und Eigentum stehen in einem Spannungsverhältnis, das eine Unmenge an Konfliktpotential birgt. In Wohnraummietverhältnissen sieht der Gesetzgeber einen hohen Mieterschutz vor und schränkt die vertragliche Gestaltungsfreiheit der Parteien stark ein, während bei Geschäftsraummietverhältnissen ein wesentlich größerer Verhandlungsspielraum besteht. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss kann viele Konflikte vermeiden und Ärger ersparen.
Als Wohnungseigentümer unterliegen Sie der Gemeinschaftsordnung, der Teilungserklärung und ergänzend dem Wohnungseigentumsgesetz, das im Jahr 2007 novelliert wurde. Die äußerst komplexe Materie des WEG stellt hohe Anforderungen an die anwaltlichen Interessenvertreter.
Wir beraten und unterstützen Eigentümer, Vermieter und Mieter von Geschäfts- und Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen in allen Belangen des Mietrecht und Wohnungseigentumsrechts, insbesondere bei der
- individuellen Gestaltung und Überprüfung von befristeten und unbefristeten Geschäfts- und Wohnraummietverträgen als auch Pacht
- Überprüfung und Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Überprüfung und Geltendmachung von Mietzinserhöhungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Betriebskostenforderungen
- Realisierung von Mietzinsrückständen
- Überprüfung und Geltendmachung von außerordentlichen oder ordentlichen Beendigungen eines Mietverhältnisses, insbesondere Kündigungen
- Überprüfung von Vertragsübernahmen und Zulässigkeit einer Untervermietung
- Rückgabe der Mietsache
- Durchsetzung der Zwangsräumung
- Abrechnung der Kaution
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache
- Formulierung von gesetzlich zulässigen Beschlussanträgen für die Wohnungseigentumsversammlungen
- Überprüfung und Anfechtung von Wohnungseigentumsbeschlüssen
- Geltendmachung von Wohngeldrückständen
Ihre Ansprechpartner
Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers.
Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht und Bußgeldangelegenheiten setzen nicht nur fachliche Kompetenz voraus, sondern erfordern auch ein besonderes persönliches Engagement des Verteidigers. Wir bieten diese umfassende Betreuung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, schwerpunktmäßig jedoch im Bereich der Vermögensdelikten, Eigentumsdelikten, Urkundsdelikten, Körperverletzungsdelikten, Betäubungsmitteldelikten und Verkehrsdelikten an.
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Die Anforderungen an die erfolgreiche Verkehrsrechtsanwältin/den erfolgreichen Verkehrsrechtsanwalt sind vielfältig.
Verkehrsrecht

Die Anforderungen an die erfolgreiche Verkehrsrechtsanwältin/den erfolgreichen Verkehrsrechtsanwalt sind vielfältig. Die Bearbeitung verkehrsrechtlicher Mandate setzt fundierte Kenntnisse in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen voraus, angefangen beim allgemeinen Zivilrecht über das Versicherungs- und Sozialrecht bis hin zum Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht. Ständige Verfolgung der örtlichen und aktuellen obergerichtliche Rechtsprechung ist unerlässlich. Der Sachverhalt bedarf gründlicher Aufklärung, nur so können die Weichen richtig gestellt werden. Auch bedarf es eingehender Kenntnisse der örtlichen Verkehrs- und Straßenverhältnisse, um Behörden und beteiligte Versicherungen auf die Besonderheiten des Einzelfalls aufmerksam machen zu können.
Wir beraten und vertreten Geschädigte wie Schädiger in allen Fragen des Verkehrsrechts, insbesondere der
- professionellen Schadensabwicklung
- Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Abschleppunternehmern u.a.
- außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Sach- und Personenschäden einschließlich Schmerzensgeld)
- Verteidigung in Verkehrsstraf – und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vertretung in verwaltungsrechtlichen Verfahren (Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde u.a.)
Ihre Ansprechpartner
Das Versicherungsrecht umfasst unter anderem das Haftpflichtversicherungsrecht, Sachversicherungsrecht, ..
Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht vertreten wir primär Versicherte insbesondere in folgenden Bereichen:
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung für die freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflichtversicherung, Bauwesenversicherung)
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Transportversicherungs- und Speditionsversicherungsrecht
- Private Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Rechtsschutzversicherung
Ihre Ansprechpartner
Vertragsrecht ist eine unverzichtbare aber höchst komplexe Rechtsmaterie.
Vertragsrecht

Vertragsrecht ist eine unverzichtbare aber höchst komplexe Rechtsmaterie. Gerade bei der Erstellung von Verträgen muss der Berater über fundierte und aktuelle Kenntnisse der betreffenden Rechtsmaterie verfügen, sämtliche Eventualitäten bedenken und im Sinne des Auftraggebers wirksam regeln. Wir bieten diese zusätzliche juristische Dienstleistung in sämtlichen von uns betreuten Rechtsbereichen an. Wir erstellen Arbeits-, Ehe-, Erb-, Überlassungs-, Kauf-, Gesellschafts-, Miet-, Lizenz- und sonstige Kooperationsverträge auch mit internationalem Bezug. Wir überprüfen und optimieren bestehende Verträge und beraten unsere Auftraggeber im Rahmen der Durchführung von Vertragsverhältnissen. Weiter erstellen und überprüfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen, hinsichtlich derer aufgrund sich laufend ändernder gesetzlicher Bestimmungen und Rechtsprechung immer wieder Handlungsbedarf besteht.
Ihre Ansprechpartner
Das Wirtschaftsrecht betrifft unter anderem die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten.
Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht betrifft unter anderem die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits, die maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuchs und im Handelsrecht normiert sind. Wir beraten und vertreten Sie in diesem Rechtsbereich, der eine Schnittstelle zwischen Recht und Wirtschaft darstellt.
Ihre Ansprechpartner
Abitur 1992 am Gymnasium Erding, anschließend Jura Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Promotion bei Prof. Dr. Martin Morlok.
Während seiner Ausbildung war Herr Dr. Christian Otto in den renommierten Münchner Kanzleien Labbé & Partner (Verwaltungsrecht, öffentliches Baurecht) und Peters, Schönberger und Partner (Erbrecht, Gesellschaftsrecht) beschäftigt. Seine fachliche Spezialisierung als Rechtsanwalt erwarb Herr Dr. Christian Otto in der internationalen Anwaltssozietät ARCON Rechtsanwälte Schmidt-Sibeth, Heisse, Weißkopf, Kursawe (heute: Heisse Kursawe Eversheds).
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Otto betreut insbesondere die Fachbereiche Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er hat des Weiteren den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.


Abitur 1996 am Leibnitz-Gymnasium in Rottweil, anschließend Jura Studium an der Universität Konstanz. Rechtsanwalt seit 2004.
Bis zu seinem Eintritt in unsere Kanzlei war Herr Rechtsanwalt Jochen Völter in der Landshuter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jockisch und Kollegen tätig.
Herr Rechtsanwalt Jochen Völter betreut insbesondere die Fachbereiche Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.


Abitur 1997, anschließend Jura Studium an der Universität Regensburg. Seine fachliche Spezialisierung erwarb Herr Rechtsanwalt Norbert Weidemann in einer renommierten Landshuter Rechtsanwaltskanzlei, für die er seit dem Jahre 2007 bis zum Eintritt in unsere Kanzlei tätig war.
Herr Rechtsanwalt Norbert Weidemann betreut insbesondere die Fachbereiche Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und Pachtrecht. Er ist Fachanwalt für Mietrecht und hat den Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht erfolgreich absolviert.


Abitur 2003 am Willi-Graf-Gymnasium in München, anschließend Jura Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Herr Rechtsanwalt Robert Stern betreut insbesondere den Fachbereich Arbeitsrecht. Er hat den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

